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   OLG Hamburg, 01.10.1997 - 4 U 229/96   

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https://dejure.org/1997,13244
OLG Hamburg, 01.10.1997 - 4 U 229/96 (https://dejure.org/1997,13244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.10.1997 - 4 U 229/96 (https://dejure.org/1997,13244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 4 U 229/96 (https://dejure.org/1997,13244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 586
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 2 U 163/05

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle eines Gewerbemietvertrages

    Die Ausübungsbedingung der einmonatigen Vorankündigung wird von der herrschenden Auffassung zu Recht unter Abwägung der beidseitigen Interessen als zulässig erachtet (vgl. KG NZM 2002, 387 ff.; OLG Hamburg, NJW-RR 1998, 586; Schmidt-Futterer, § 536 BGB Rdnr. 391).
  • KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass die Zulässigkeit der Aufrechnung oder der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes in allgemeinen Geschäftsbedingungen davon abhängig gemacht werden kann, dass der Mieter die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes eine angemessene Zeit - z.B. einen Monat - vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich anzeigt (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, II, Rdnr.429, 433; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr.496; OLG Celle in NJW-RR 1998, 585; OLG Hamburg in NZM 1988, 264; OLG Hamburg in NJW-RR 1998, 586; KG in GE 2001, 1670).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2000 - 13 U 162/97

    Voraussetzungen des Übergangs von Ansprüchen auf Mietzinszahlung; Konkludente

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